
| Der Mietspiegel (MSP) stellt eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach §§ 558 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Der aktuelle Mietspiegel (MSP) wird zum 1. Juli 2009 wirksam. Seine Gültigkeit endet am 30. Juni 2011. |