
Die Zeit vergeht wie im Flug. Gerade an Ereignissen die eigentlich nur in recht großen Abständen wiederkehren wird das besonders deutlich. Alle 4 Jahre, so schreibt es unsere Satzung vor, finden Vertreterwahlen statt. Die letzte Wahl fand im Jahr 2008 statt. 71 Vertreter und 6 Ersatzvertreter traten damals ihr Ehrenamt an.
Im Juni 2012 wird die Vertreterversammlung in ihrer jetzigen Zusammensetzung zum letzten Mal Beschlüsse fassen. Dann geht die Legislaturperiode des „Parlaments“ unserer Genossenschaft zu Ende. Gleichzeitig steht eines der bedeutendsten Ereignisse im Leben unserer Genossenschaft bevor – die Neuwahl unserer Ver-treter und Ersatzvertreter.
Vertreter wahren Interessen der Mitglieder
Alle Mitglieder unserer Genossenschaft können durch ihre Stimme mit darüber entscheiden, welche Genossenschafter für die Wahlperiode 2012 – 2016 dem höchsten Organ der WOBAG - der Vertreterversammlung - angehören. Die Vertreter bilden die entscheidende Grundlage für wirklich gelebte genossenschaftliche Demokratie. Vertreter sind Vertrauenspersonen und ein wichtiges Bindeglied in unserer Wohnungsbaugenossenschaft. Die Bereitschaft, ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen, war und ist die Voraussetzung für eine Umsetzung der genossenschaftlichen Ideale, für eine erfolgreiche Geschäftpolitik der WOBAG.
Gemeinschaftlich wahren die gewählten Vertreter die Interessen der Genossenschaftsmitglieder. Sie sichern die Einhaltung der Beschlüsse und garantieren die demokratische Mitbestimmung bei der Umsetzung der alljährlichen Ziele unserer Genossenschaft. Hier wird praktisch gedacht. Politische Floskeln sind fehl am Platz. Durch umfangreiche Informationen, entweder zur Vertreterversammlung im Sommer oder zu den Zwischenberatungen bzw. Vertreterausschüssen, können die Vertreter sachkundig die erforderlichen Beschlüsse fassen.
Kandidaten zur Vertreterversammlung gesucht
Dies ist auch ein Hauptgrund für die zunehmende Stabilität unserer Vertreterversammlung in den zurückliegenden Wahlperioden. Anders ausgedrückt, unsere Vertreter haben Freude an ihrer verantwortungsvollen Arbeit. Eine arbeitsfähige Vertreterversammlung ist davon abhängig, dass sich genügend Genossenschaftsmitglieder zu einer Kandidatur als Vertreter bereit finden. Schon jetzt haben sich 70 % der bisherigen Amtsinhaber für eine erneute Kandidatur entschieden. Dennoch sind die Kandidatenlisten noch nicht für alle unsere 5 Wahlbezirke vollständig. Ca. 70 Vertreter und 10 Ersatzvertreter müssen insgesamt gewählt werden. Die Kandidatengewinnung ist daher in vollem Gange.
Wer kann für das Vertreteramt kandidieren?
Als Vertreter können nur eingetragenen Mitglieder der Genossenschaft kandidieren. Mitglieder können sich selbst als Kandidat vorschlagen. Sie können aber auch ein anderes Mitglied als Kandidaten vorschlagen.
Nicht wählbar sind Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Wahl ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, gegen die ein Ausschließungsverfahren läuft und an die der Ausschlussbescheid bereits abgesandt worden ist.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, sich in dem Gremium „Vertreterversammlung“ künftig für die Belange
der Genossenschaft zu engagieren? Oder möchten Sie jemanden als Kandidaten vorschlagen? Verwenden Sie
dazu einfach den Vordruck
„Erklärung zur Kandidatur“. Dieser steht als PDF zum Download bereit.
Sie können die Erklärung an die Genossenschaft schicken, in den Briefkasten der Geschäftsstelle werfen bzw. direkt in der Geschäftsstelle oder bei ihrem Hausmeister abgeben.
Anmerkungen:
Durch den Wahlvorstand wurde folgender organisatorischer Ablauf der Wahl festgelegt:
Auf je 70 Mitglieder eines Wahlbezirkes ist ein Vertreter zu wählen. Ergibt sich ein Rest von mehr als 34 Mitgliedern, ist ein weiterer Vertreter zu wählen. Für jeden Wahlbezirk sind mindestens 2 Ersatzvertreter zu wählen.
Wahlberechtigt sind zur Wahl auch Mitglieder, die die Mitgliedschaft bereits gekündigt haben. Sie wählen die Kandidaten des Wahlbezirkes, in dem sie noch wohnen oder zuletzt gewohnt haben.
Viel Information bei geringem Zeitaufwand
Die Aufgaben eines Vertreters sind überschaubar. Wer sich für sein Wohnumfeld interessiert und dieses mitgestalten möchte, für den ist das Vertreteramt genau das Richtige. Zur Wahrung der Mitgliederinteressen ist man als Vertreter immer gut informiert, erhält oft sogar exklusive Informationen rund um das Wohnen.
Der Zeitaufwand für einen Vertreter ist relativ gering. Neben der ordentlichen Vertreterversammlung im Juni gibt es jährlich zwei Vertreterberatungen (im Frühjahr und Herbst), eine territoriale Vertreterberatung (stadtteilbezogen) sowie diverse Vertreterausschüsse zu Spezialthemen wie Stadtumbau, Betriebskosten oder Baumaßnahmen.
Zur Diskussion stehen immer aktuelle Themen der Genossenschaft, wie z. B. Modernisierungsmaßnahmen, Betriebskosten, Stadtumbau, Veranstaltungen oder die Müllabrechnung. Es werden aber auch viele kleine Probleme aus dem alltäglichen Wohnumfeld besprochen.
Zentrale Veranstaltung ist die ordentliche Vertreterversammlung im Juni. Sie wird jährlich zum Ablauf eines Geschäftsjahres durchgeführt. Gem. unserer Satzung § 35 Absatz 1 beschließt die Vertreterversammlung dort u. a. über:
Daneben berät die Vertreterversammlung auch über:
Das Vertreteramt ist ein Ehrenamt. Die Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Mitglieder der Genossenschaft wird zusammengefasst und den Vertretern übertragen. Die Vertreter haben ein allgemeines Mandat aller Mitglieder. Sie sind daher an Weisungen und Aufträge einzelner Genossenschaftsmitglieder nicht gebunden. Nach pflichtgemäßem Ermessen haben Vertreter das Interesse der Genossenschaft zu vertreten und dürfen nicht eigenes Interesse zum Maßstab ihrer Entscheidungen machen.
Die Amtszeit der Vertreter beginnt mit der Annahme der Wahl, die Amtszeit eines Ersatzvertreters mit dem Wegfall des Vertreters. Die Amtszeit eines Vertreters sowie die des an seine Stelle getretenen Ersatzvertreters endet mit der Vertreterversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates über das 3. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (im Juni 12 über das Geschäftsjahr 2011). Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Vorgestellt: Vertreter der WOBAG Gerhard Orlowsky
Bereits seit 1964 lebt und arbeitet Gerhard Orlowsky in Schwedt. Als der gelernte Buchhalter hierher kam, fand er sofort Arbeit im EVW und wurde am 12. Mai 1964 Mitglied der damaligen AWG „Friedenswacht“. Noch im Dezember des gleichen Jahres konnte er mit seiner Frau und den beiden Kindern in die Robert-Koch-Straße einziehen. Jahrelang engagierte sich Gerhard Orlowsky als Hausvertrauensmann.
Erst mit der politischen Wende 1989 wurden für die Wohnungsbaugenossenschaft Vertreter der Mitglieder gesucht. 1990 fand die erste Wahl statt und seitdem ist Gerhard Orlowsky Vertreter im Bereich Zentrum. Er sieht sich als Mitglied einer Genossenschaft, in der er Miteigentümer ist und wissen will, „was da so lang geht“. Er sagt: „Jedes Mitglied sollte wissen, welche Vorhaben es gibt, wie diese realisiert bzw. finanziert werden und welche Anliegen die Mietergemeinschaft und der Vorstand haben.“
Gerhard Orlowsky ist froh, dass er sich als Vertreter seiner Mitmieter in ihrem Sinne in die Belange der Genossenschaft einbringen kann. Vorschläge, wie z. B. die Pflasterung eines Zuweges zu den Müllstandsplätzen, wurden größtenteils realisiert. Das Anbringen von Fahrstühlen an den Häusern im Wohngebiet war aus finanzieller Sicht nicht möglich. Deshalb sind Gerhard Orlowsky und seine Frau Bärbel vor einigen Monaten in eine andere Wohnung in der Robert-Koch-Straße umgezogen, von der 5. in die 2. Etage.
Die Finanzen der Genossenschaft interessieren ihn besonders. Deshalb findet es Gerhard Orlowsky bedauerlich, dass sich seit Jahren kaum ein Vertreter für den Finanzbericht und den Prüfbericht dazu interessiert, obwohl dieser für alle Vertreter ausliegt. Dazu meint er:„Jeder weiß doch, wie mit Geld umzugehen ist. Laut Satzung sind die Vertreter eigentlich verpflichtet, darauf zu achten, dass die Genossenschaft finanziell ordentlich dasteht. In den Berichten wird vieles ausführlicher dargestellt als in den Vertreterversammlungen vorgetragen wird. Außerdem wurden mir auf meine Fragen durch den Prokuristen und Herrn Barsch klärende Antworten gegeben. Ich bin der Meinung, dass jeder gewählte Vertreter die Einsicht haben sollte, dass er sich auch kümmern muss. Und man kann sich nicht hinterher beschweren, wenn man nicht die Möglichkeit wahrnimmt, sich rechtzeitig zu informieren.“
Gut findet Gerhard Orlowsky die territorialen Vertreterberatungen und die Begehungen in den Wohngebieten. Diese sollten jedes Jahr stattfinden, auch wenn es keine Probleme gibt, denn man kann sich auch gemeinsam an den Veränderungen erfreuen, findet er. Bei Wohnumfeldgestaltungen sollten unbedingt vorher Objektbegehungen mit den Mietern stattfinden und ihre Wünsche auch angehört werden. Dazu sollte immer ein Fachmann, sei es ein Gärtner oder ein Gartenbauarchitekt, hinzugezogen werden. Dann kann es nicht passieren, dass liebevoll gepflegte Bereiche durch eine „Friedhofsbepflanzung“ ersetzt werden.
Um sich weiter für die Belange seiner Mitmieter und der Genossenschaft einsetzen zu können, kandidiert
der 78jährige Gerhard Orlowsky in diesem Jahr erneut für die Vertreterwahl.
Wahlbezirk 1 - Neue Zeit
Am Kniebusch 25-30, 31-34, 35-38, Berliner Straße 109c, 111A-111E, 136-146, 148-154, 156-162, 164-170,
172-178, 180-186, F.-v.-Schill-Straße 19, 21, Gatower Straße 27-37, 39-45, 47-53, H.-Heine-Ring 1-4,
21-24
Wahlbezirk 2 - Zentrum "Altstadt"
Auguststraße 2C-6, 3-7A, 8-16, Bahnhofstraße 2, 4, 6, 8, 30-36, Berliner Straße 62-64, 65-67, K.-Marx-Straße
5A-5D, 8-14, 16-22, 17A-17D, Lindenallee 1-7, 9-15, 17-23, Oderstraße 20-26, 28-34, 36-42, 44-50, Stadtpark
4, 5, 6, Vierradener Straße 24-30, 37, Lindenquartier (Bahnhofstraße 9, 11 a, 11b, Lindenplatz 1-6)
Wahlbezirk 3 - Zentrum "Marchlewskiviertel"
F.-F.-Runge-Straße 11-16, F.-Wöhler-Straße 6-10, J.-Marchlewski-Ring 13-23, 18-32, 25-33A, 32A-32, 32E,
42-48, 48A, 50-56, 58-64, 59-65, 64A, 67-73, 75-81, 80A, 91-97, 103-105A, J.-v.-Liebig-Straße 11-14,
19-23, Lindenallee 31-39, 41-49, 64-70, R.-Koch-Straße 1-8, 9-14, 15-22, 23-26
Wahlbezirk 4 - Talsand
A.-Frank-Straße 2-8, 10-18, 20-26, 31-41, B.-v.-Suttner-Straße 19-29, 31-37, 39-49, H.-Beimler-Straße
12-20, 22-28, K.-Niederkirchner-Straße 7-17, L.-Herrmann-Straße 2-8, 10-18, R.-Luxemburg-Straße 19-24,
49, 50, 53, 54, 55, 56, 57
Wahlbezirk 5 - Am Waldrand/Kastanienallee
Biesenbrower Straße 1-7, Fr.-Wolf-Ring 1-13, 33-45, E.-Welk-Straße 26-30, 43-46, 47-49, 50-52, 59-61,
62-64, 65-68, 69-73, Felchower Straße 11-21, Flemsdorfer Straße 1-9, 11-19, Leverkusener Straße 33-
41, Grambauerstraße 2-12, 14-24, Kastanienallee 1-7, 9-15, 17-23, 25-33, Kummerower Straße 31-35, Uckermärkische
Straße 26-34
Genossenschaftsmitglieder, die bisher in keiner Wohnung der WOBAG gewohnt ha-ben, gehören zum Wahlbezirk 1.
Genossenschaftsmitglieder die aus einer Wohnung der WOBAG ausgezogen sind, ohne die Mitgliedschaft zu beenden, gehören zum Wahlbezirk ihrer letzten Wohnung.